Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deuter Sport GmbH & Co. KG
I. Geltungsbereich
1. Die Leistungen und Angebote der Deuter Sport GmbH & Co. KG, im folgenden DEUTER genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie werden vom Käufer, im folgenden Kunde genannt, mit Auftragserteilung als bindend anerkannt.
2. Von den Geschäftsbedingungen von DEUTER abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, außer sie werden von DEUTER schriftlich bestätigt.
3. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
II. Angebote und Vertragsabschluß
1. Angebote von DEUTER sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge, Absprachen, Preisfestlegungen und sonstige Angaben werden erst durch schriftliche Bestätigung durch DEUTER wirksam. Dies gilt auch für Abänderungen und Nebenabreden. Gleiches gilt für Sonderabsprachen mit Vertretern und Reisenden von DEUTER.
2. Falls nicht anders vereinbart, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, daß er von Artikeln, welche DEUTER nur eine Saison lang verkauft, lediglich eine begrenzte, von DEUTER festgelegte Stückzahl bestellen kann.
3. Unsere Angebote (1.Wahl aus der aktuellen Kollektion) richten sich ausschließlich an den Letztverwender verkaufenden Einzelhandel. Sie richten sich nicht an solche Händler, die im Wege der Versteigerung oder auf Plattformen, von denen aus auch Versteigerungen erfolgen, weiterverkaufen. Mit seiner Bestellung versichert der Vertragspartner verbindlich, dass er die bestellten Waren ausschließlich an den Endverbraucher veräußern und dies nicht im Wege der Versteigerung oder auf Plattformen, von denen aus auch Versteigerungen erfolgen, vornehmen wird.
III. Preise
1. Wurde nicht ausdrücklich schriftlich eine Fremdwährung vereinbart, verstehen sich unsere Preise ausschließlich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.IV. Lieferfristen1. Die Lieferfristen werden annähernd, jedoch unverbindlich angegeben. Fixtermine werden nur nach ausdrücklicher Bestätigung von DEUTER wirksam.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderen von uns nicht zu vertretenden Ereignissen, auch soweit diese bei unseren Vorlieferanten eintreten, wie z.B. Verkehrsstörungen, Betriebsstoffmangel, Einfuhrverbote, Devisenbestimmungen, Streiks, Betriebsstörungen etc., verlängern nach unserer Wahl die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Bestehen Verladeschwierigkeiten, gilt die Verladung als erfolgt, wenn die Ware versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt wurde. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter oder nicht ausgeführter Lieferung können daraus nicht erhoben werden.
3. DEUTER behält sich Teillieferungen vor, ohne daß dadurch erforderliche Mehraufwendungen vom Kunden verweigert werden können. Diese sind nicht als Bestätigung der Gesamtbestellung zu verstehen. DEUTER ist berechtigt, jede Teillieferung auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eigens in Rechnung zu stellen. Bei Abnahmeverzug oder Überschreitung der Abruffrist, auch bei Abrufaufträgen, sind wir berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist von 10 Tagen die Erfüllung des noch schwebenden Teils des Geschäftes zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder unsere Rechte auf Erfüllung nebst Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung geltend zu machen. Kosten für Lagerung, Transport, Umladung etc. gehen zu Lasten des Kunden.
4. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung von DEUTER setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. 5. DEUTER haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von ihr zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns oder Erfüllungsgehilfen/Vertreter zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadens-ersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6. DEUTER haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihr zu vertretenden Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt
V. Versand und Verpackung
1. Ab € 200,- Auftragswert erfolgen Inlandslieferungen frei Haus, Exportlieferungen frei Grenzstation. Bei Aufträgen unter diesem Warenwert berechnet DEUTER pauschal € 6,-Bearbeitungsgebühr. Das Mindestauftragsvolumen beträgt € 50,-. Wird Eil- oder Expreßgutlieferung vorgeschrieben, so gehen die Kosten zu Lasten des Kunden.
2. Die Wahl der Versand- und Verpackungsart behält sich DEUTER vor.
VI. Gewährleistung und Retouren
1. Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, daß dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. DEUTER muß die Möglichkeit gegeben werden, die gerügten Waren zu besichtigen.
2. DEUTER behält sich vor, geringfügige Veränderungen unserer Produkte ohne besondere Zustimmung des Kunden vorzunehmen. Im übrigen sind handelsüblich nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, des Gewichtes oder der Ausrüstung etc. zulässig, sie gelten nicht als Mangel.
3. Soweit ein von DEUTER zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach ihrer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist DEUTER verpflichtet, die zum Zweck der Mangelbeseitigung auftretenden Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
4. Bei Verkäufen von Waren II. Wahl sind Beanstandungen hinsichtlich der Qualität und Beschaffenheit, auch für verdeckte Fehler, ausgeschlossen.
5. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
VII. Haftungsbeschränkung
1. DEUTER haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Mit Ausnahme vorsätzlicher Vertragsverletzungen von DEUTER ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
2. DEUTER haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung aber auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; wir haften insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.
4. Mängel an Teillieferungen berechtigen nicht zur Annullierung des ganzen Vertrages oder anderer erteilter, aber noch nicht erledigter Aufträge.
5. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Verkäufers – wie auch seiner Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter – auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Zudem haftet der Verkäufer bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung oder anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Verkäufer zurechenbaren Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit des Käufers.
7. Für vom Käufer zur Verfügung gestellte Materialien, Auftragskomponenten, Versandhinweise, Verarbeitungsvorschriften und dergleichen übernimmt der Verkäufer, falls nicht ausdrücklich abweichende schriftliche Absprachen getroffen worden sind, keinerlei Haftung. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, diese im Sinn des Produkthaftungsgesetzes und/oder des BGB auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Normen zu prüfen. In diesen Fällen haftet der Käufer uneingeschränkt und stellt den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.
VIII. Zahlungsbedingungen
1. Zahlungen durch Scheck oder Wechsel werden von DEUTER nicht akzeptiert.
2. Ein vereinbarter Skontoabzug ist solange nicht zulässig, als der Kunde mit anderen Zahlungen gegenüber DEUTER im Verzug ist.
3. DEUTER ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptsache zu verrechnen.
4. Bei Zahlungsverzug ist DEUTER – unbeschadet sonstiger gesetzlicher Ansprüche – berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank nach § 1 des Diskont-Überleitungs-Gesetzes vom 9.6.1998 p.a. zu fordern, ohne daß es einer Mahnung bedarf. Soweit DEUTER einen höheren Verzugsschaden nachweist, ist sie berechtigt, diesen zu fordern.
5. Stellt sich nachträglich heraus, daß eine Rechnung durch offenkundige Rechen- oder Schreibfehler oder offenkundig durch falsch angesetzte Preise, z.B. abweichend zur gültigen Preisliste, unrichtig war, so hat DEUTER das Recht den Differenzbetrag nachzufordern.
6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von DEUTER anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
7. Stellt sich nach Vertragsabschluß heraus, daß die Kreditverhältnisse des Kunden zur Erfüllung des Vertrages nicht geeignet sind, oder ist der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder hat er seine Zahlungen eingestellt, oder erhält DEUTER ungünstige Auskünfte über ihn, so ist DEUTER vorbehaltlich sonstiger Rechte berechtigt, wahlweise Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung auch bei nicht fälligen Ansprüchen aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen. DEUTER kann auch die Erfüllung von Aufträgen bis zu einer Sicherheitsleistung oder Eingang der Vorauszahlung verweigern. Wird dem Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachgekommen, ist DEUTER berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß der Kunde Schadenersatz verlangen kann.
IX. Eigentumsvorbehalt
1. DEUTER behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren – im Folgenden Vorbehaltsware genannt - bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, diese Waren pfleglich zu behandeln und ausreichend zu versichern. Ansprüche auf Auszahlung der Versicherungssumme werden hiermit an DEUTER abgetreten, die die Abtretung annimmt.
3. Der Kunde ist berechtigt die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßem Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Er ist nur zur Veräußerung an Endverbraucher berechtigt. Jede Weiterveräußerung an Nicht-Endverbraucher ist dem Kunden, auch im Fall einer vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, ausdrücklich untersagt. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind nicht gestattet. Alle aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen an der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an DEUTER ab. Diese nimmt die Abtretung an. DEUTER ermächtigt den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in seinem Namen einzuziehen. Diese Ermächtigung gilt solange, als der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber DEUTER ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde hat den Erlös aus der Veräußerung der Vorbehaltsware an DEUTER abzuführen.
4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter, welche unsere Verfügungs-möglichkeit gefährdet, muß der Kunde auf das Eigentum von DEUTER hinweisen, uns unverzüglich benachrichtigen, uns alle nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und uns die nötigen Auskünfte erteilen.
5. Bei Weiterverkauf auf Kredit hat sich der Kunde gegenüber dem Abnehmer das Eigentumsrecht vorzubehalten.
6. Werden fällige Beträge nicht bezahlt, wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet, oder ist die Erfüllung der Forderung sonst gefährdet, sind die Vorbehaltswaren auf Verlangen von DEUTER unter sofortiger Übersendung einer Bestandsliste herauszugeben. DEUTER ist berechtigt, die Waren nach ihrer Wahl im Wege der Versteigerung oder freihändig zu verkaufen und den Erlös auf den Kaufpreis zu verrechnen oder vom Vertrag zurückzutreten.
7. Verlangt DEUTER aufgrund des erklärten Rücktritts oder vorbehaltenen Eigentums die gelieferte Ware heraus, gestattet der Kunde den Mitarbeitern von DEUTER den Zutritt zu seinen Räumen und duldet die Sicherstellung der Waren, wobei dies dann keine verbotene Eigenmacht darstellt.
8. DEUTER verpflichtet sich, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Wirksamkeit
1. Erfüllungsort ist unser Firmensitz in Gersthofen.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Urkundenprozesse ist, wenn der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, Augsburg.
3. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluß des einheitlichen UN-Kaufrechtes, Anwendung
4. Die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.